Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2753
BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81 (https://dejure.org/1985,2753)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1985 - 4 C 59.81 (https://dejure.org/1985,2753)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1985 - 4 C 59.81 (https://dejure.org/1985,2753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung - Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Bekanntmachung - Unbeachtlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1985, 140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81
    Den Anforderungen des § 12 Satz 1 BBauG 1976 an die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans genügt in der Regel eine schlagwortartige Kennzeichnung des Plangebiets (wie Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - Buchholz 406.11 § 2 a BBauG Nr. 7).

    Sie steht auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - Buchholz 406.11 § 2 a BBauG Nr. 7 = ZfBR 1984, 291 und - BVerwG 4 C 28.83 - ZfBR 1984, 293).

    Der Senat hat in der Sache BVerwG 4 C 22.80 ausgeführt und in der Sache BVerwG 4 C 28.83 bekräftigt, daß "den rechtsstaatlichen Erfordernissen einer eindeutigen und vollständigen Verkündung des Bebauungsplans genügt ist, wenn sich die genaue Beschreibung des Geltungsbereichs dieses Planes aus dem gesamten Vorgang der Ersatzverkündung," ..., "also unter Einbeziehung des ausgelegten Planes, ergibt.

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81
    Sie steht auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - Buchholz 406.11 § 2 a BBauG Nr. 7 = ZfBR 1984, 291 und - BVerwG 4 C 28.83 - ZfBR 1984, 293).

    Der Senat hat in der Sache BVerwG 4 C 22.80 ausgeführt und in der Sache BVerwG 4 C 28.83 bekräftigt, daß "den rechtsstaatlichen Erfordernissen einer eindeutigen und vollständigen Verkündung des Bebauungsplans genügt ist, wenn sich die genaue Beschreibung des Geltungsbereichs dieses Planes aus dem gesamten Vorgang der Ersatzverkündung," ..., "also unter Einbeziehung des ausgelegten Planes, ergibt.

    Aber selbst wenn solche Zweifel bestehen sollten, würde das die Wirksamkeit des Bebauungsplans hier nicht berühren; denn bereits die Auslegung des Planentwurfs nach § 2 Abs. 6 BBauG 1960 (heute: § 2 a Abs. 6 BBauG 1976/79) ist unter eben der Bezeichnung "S." zusammen mit einer detaillierten Umschreibung der Grenzen des Plangebiets bekanntgemacht worden, so daß die Allgemeinheit bereits über die Lage des Plangebiets unterrichtet war (vgl. das bereits zitierte Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - mit zustimmendem Hinweis auf BGH in NJW 1981, 2060).

  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81
    § 155 b Abs. 1 Nr. 8 BBauG 1979 erfaßt auch den Fall, daß die Genehmigung des Bebauungsplans vor der Genehmigung des Flächennutzungsplans bekanntgemacht worden ist (wie Beschluß vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 N 4.84 - ZfBR 1985, 50).

    Erforderlich ist für ein Parallelverfahren im Sinne der §§ 8 Abs. 3 Satz 1 und 155 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BBauG 1979 nur, daß eine inhaltliche Abstimmung zwischen den beiden Planentwürfen gewollt ist und daß die einzelnen Abschnitte beider Planverfahren zeitlich und im jeweiligen Fortgang derart aufeinander bezogen sind, daß eine inhaltliche Abstimmung möglich ist (Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 N 4.84 - ZfBR 1985, 50).

  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80

    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens durch die Umlegungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81
    Aber selbst wenn solche Zweifel bestehen sollten, würde das die Wirksamkeit des Bebauungsplans hier nicht berühren; denn bereits die Auslegung des Planentwurfs nach § 2 Abs. 6 BBauG 1960 (heute: § 2 a Abs. 6 BBauG 1976/79) ist unter eben der Bezeichnung "S." zusammen mit einer detaillierten Umschreibung der Grenzen des Plangebiets bekanntgemacht worden, so daß die Allgemeinheit bereits über die Lage des Plangebiets unterrichtet war (vgl. das bereits zitierte Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - mit zustimmendem Hinweis auf BGH in NJW 1981, 2060).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auch der Einwand, der Betroffene müsse aus der Bekanntmachung entnehmen können, ob der Plan noch mit dem nach § 2 Abs. 6 BBauG ausgelegten Entwurf identisch sei, verfängt nicht: Dem § 12 Satz 2 BBauG kommt nach der Rechtsprechung des Senats nicht die Anstoßfunktion zu, die etwa der Bekanntmachung nach § 2 a Abs. 6 BBauG beizumessen ist; die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans muß nur geeignet sein, "denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen - bei der Gemeinde ... ausliegenden - Plan zu führen" (Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 22/80]; vgl. ferner Urteil vom selben Tage - BVerwG 4 C 28.83 - a.a.O. und Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 59.81 - <ZfBR 1985, 140>).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    In seinem Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - (BVerwGE 69, 3 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 39/82] W = DVBl. 1985, 110) hat der erkennende Senat klargestellt, daß es für die Anforderungen, die an eine Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG zu stellen sind, auf eine solche "Anstoßwirkung" nicht ankomme; regelmäßig werde für die Bekanntmachung als Teil eines sich auf die Rechtsetzung beziehenden Verkündungsverfahrens eine schlagwortartige Kennzeichnung des Plangebiets ausreichen, die eine verläßliche Kenntnisnahme vom geltenden Recht ermögliche und eine Irreführung der Normadressaten ausschließe (vgl. BVerwGE 69, 344 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 22/80]; vgl. auch Urteile vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - und vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 59.81 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 7 D 60/04

    Vorhaben- und Erschließungsplan

    - 4 C 59.81 -, BRS 44 Nr. 23 [zu § 12 BBauG].
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 29.86

    Bebauungsplan - Auflagen - Bekanntmachung

    Der Senat hat in den Urteilen vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - (BVerwGE 69, 344) und - BVerwG 4 C 28.83 - (NJW 1985, 1570 = DVBl. 1985, 110) sowie vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 59.81 - (ZfBR 1985, 140 = Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 12) dargelegt, daß die Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 12 Satz 1 BBauG andere Aufgaben zu erfüllen hat als die Bekanntmachung des Planentwurfs im Auslegungsverfahren nach § 2 a Abs. 6 BBauG.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16

    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des

    Dabei muss dieser Hinweis nicht bereits jedwede Frage nach der genauen Lage des Plangebiets und seiner Ausdehnung im Einzelnen beantworten, vielmehr muss er nur geeignet sein, denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsgehalt des Bebauungsplans unterrichten will, zu dem richtigen bei der Gemeinde ausliegenden Plan zu führen (BVerwG, Urt. v. 22.03.1985 - BVerwG 4 C 59.81 -, BRS 44 Nr. 23, RdNr. 14 in juris, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2015 - 3 L 50/13

    Benennung von Flurstücken in der Satzung über eine Veränderungssperre -

    Dabei muss dieser Hinweis nicht bereits jedwede Frage nach der genauen Lage des Plangebiets und seiner Ausdehnung im Einzelnen beantworten, vielmehr muss er nur geeignet sein, denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsgehalt des Bebauungsplans unterrichten will, zu dem richtigen bei der Gemeinde ausliegenden Plan zu führen (BVerwG, U. v. 22.03.1985 - 4 C 59.81 -, BRS 44 Nr. 23 m.w.N.; siehe auch Reidt in Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2013, Rn. 906).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86

    Bekanntmachung eines unter "Auflagen" genehmigter Bebauungsplans

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Anschluß an die Urteile des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 -(BVerwGE 69, 344) und - BVerwG 4 C 28.83 - (NJW 1985, 1569 = DVBl. 1985, 112) sowie vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 59.81 -(ZfBR 1985, 140 = Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 12) zu Recht auf die Funktion der Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 12 Satz 1 BBauG abgestellt.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85

    Genehmigung eines Bebauungsplans unter Auflagen - Rechtsstaatliche Anforderungen

    Auch der Einwand, der Betroffene müsse aus der Bekanntmachung entnehmen können, ob der Plan noch mit dem nach § 2 a Abs. 6 BBauG ausgelegten Entwurf identisch sei, verfängt nicht: Dem § 12 Satz 2 BBauG kommt nach der Rechtsprechung des Senats nicht die Anstoßfunktion zu, die etwa der Bekanntmachung nach § 2 a Abs. 6 BBauG beizumessen ist; die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans muß nur geeignet sein, "denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen - bei der Gemeinde ... ausliegenden - Plan zu führen" (Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 22/80]; vgl. ferner Urteil vom selben Tage - BVerwG 4 C 28.83 - a.a.O. und Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 59.81 - <ZfBR 1985, 140>).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2016 - 2 R 86/16

    Veränderungssperre - einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren -

    Dabei muss dieser Hinweis nicht bereits jedwede Frage nach der genauen Lage des Plangebiets und seiner Ausdehnung im Einzelnen beantworten, vielmehr muss er nur geeignet sein, denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsgehalt des Bebauungsplans unterrichten will, zu dem richtigen bei der Gemeinde ausliegenden Plan zu führen (BVerwG, Urt. v. 22.03.1985 - BVerwG 4 C 59.81 -, BRS 44 Nr. 23 , RdNr. 14 in juris, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2018 - 2 K 87/16

    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des

    Dabei muss dieser Hinweis nicht bereits jedwede Frage nach der genauen Lage des Plangebiets und seiner Ausdehnung im Einzelnen beantworten, vielmehr muss er nur geeignet sein, denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsgehalt des Bebauungsplans unterrichten will, zu dem richtigen bei der Gemeinde ausliegenden Plan zu führen (BVerwG, Urt. v. 22.03.1985 - BVerwG 4 C 59.81 -, BRS 44 Nr. 23, RdNr. 14 in juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2007 - 7 D 102/05
  • BVerwG, 18.09.1986 - 4 B 197.86

    Nichtzulassung einer Revision - Altpapier als Abfall

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht